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Leistungen der Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten

Auslöser der Leistung ist die ärztlich/behördlich bestätigte Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical (Tauglichkeitsklasse 1). Die Leistung erfolgt als planbare Monatsrente – bei anhaltender Untauglichkeit rückwirkend ab Beginn, sobald der Zeitraum von mindestens sechs Monaten erfüllt ist.

Die Höhe der Absicherung richtet sich konsequent nach Einkommen, Fixkosten und vorhandenen Reserven sowie nach Leistungsdauer und Endalter. So entsteht eine passgenaue Absicherung speziell für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten – ohne starre Pauschalen.

Seit 1992 spezialisiert: Unser Ansatz verbindet klare Leistungsauslöser, Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung und transparente Nachprüfung – mit eindeutig geregelten Leistungen der Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten.

Vertiefung zu medizinischen Hintergründen: die Ursachen der Flugdienstuntauglichkeit bei Hubschrauberpiloten.

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Leistungsauslöser → was wird gezahlt?

Wann löst die Loss-of-Licence (Loss-of-License) aus?

Dreisatz der Leistung: Diagnose / Befund → Bescheid zur Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical (Klasse 1) → Monatsrente. Bei andauernder Untauglichkeit beginnt die Zahlung rückwirkend ab Beginn, wenn der Zeitraum von mindestens sechs Monaten überschritten ist.

Nicht erforderlich sind arbeitsrechtliche AU-Definitionen oder Fähigkeitenkataloge aus Grundfähigkeitsprodukten – entscheidend ist der lizenzrechtliche Trigger. Das schafft Klarheit für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten.

Nachweise: flugärztliche Unterlagen (Tauglichkeitsgutachten/-zeugnis), fachärztliche Befunde sowie – sofern vorhanden – der behördliche Bescheid. Wir unterstützen strukturiert bei der Zusammenstellung.

Nachweisweg & Zeitachse

Vom Befund zum Bescheid – bis zur Monatsrente

1) Diagnose/Befund: Ärztliche Feststellung der Einschränkung und erste Dokumentation.
2) Befunde/Gutachten:
fach- und flugärztliche Unterlagen belegen Ausmaß und Verlauf.
3) Bescheid:
Entscheidung zur Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical (Klasse 1).
4) Antrag:
Einreichung der Nachweise, Start der Monatsrente.

Wichtig: Auslöser ist ausschließlich die ärztlich/behördlich bestätigte Flugdienstuntauglichkeit. Qualitätsmerkmal unserer Lösungen: Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung sowie transparente Nachprüfung – speziell zugeschnitten für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten.

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Medizinische Ursachen – Bezug zur Lizenz

Ursachen der Flugdienstuntauglichkeit bei Hubschrauberpiloten

Psyche & Herz‑Kreislauf: Anhaltende depressive Episoden, Angststörungen oder relevante Rhythmusstörungen/Hypertonie können dazu führen, dass ein Medical Klasse 1 nicht erteilt/verlängert wird. Entscheidend sind fach- und flugärztliche Befunde, die Verlauf und Therapie dokumentieren.

Augen & Neurologie: Unterschreitungen der Sehschärfe‑Grenzen, Gesichtsfelddefekte, Migräne mit Aura oder Anfallsleiden sind typische Gründe für die Flugdienstuntauglichkeit. Auch hier gilt: Nachvollziehbare Diagnostik (z. B. Perimetrie, EEG/MRT) beschleunigt die Leistungsprüfung.

Orthopädie & Vestibulär: Chronische Schmerz‑/Funktionsdefizite, Bandscheiben‑ oder Gleichgewichtsprobleme beeinträchtigen die sichere Flugausübung. Wird der Bescheid auf Untauglichkeit erteilt, greift die Loss-of-Licence/Loss-of-License mit Monatsrente. Details und weitere Beispiele: Ursachen & Lizenzverlust.

Abgrenzung

Warum GFV/AU und Summenmodelle nicht passen

Grundfähigkeitsversicherung/AU‑Klauseln sind oft günstig, treffen aber nicht den lizenzrechtlichen Auslöser. Sie orientieren sich an Fähigkeitenkatalogen bzw. Arbeitsunfähigkeit und zahlen typischerweise nur befristet – das läuft am Bedarf von Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten vorbei.

Summenversicherung/Einmalbetrag: Das Langlebigkeits‑ und Inflationsrisiko wird auf Versicherte verlagert.
Summenversicherungen / Einmalzahlungsversicherungen enthalten oftmals Einschränkungen und Ausschlüsse (z.B. psychische Erkrankungen).
Eine Monatsrente der Loss-of-Licence/Loss-of-License passt sich der Leistungsdauer und dem Endalter an und ist damit planbar für Fixkosten und Familie.

Klausel‑Check für Hubschrauberpiloten

Worauf es bei der Leistung ankommt

Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung: Für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten ist das ein zentrales Qualitätsmerkmal. So bleibt die Leistung an den Lizenzstatus gekoppelt – nicht an alternative Tätigkeiten.

Psychische Erkrankungen & Nachprüfung: Konsistente Regelungen und nachvollziehbare Prüfprozesse sorgen für Stabilität im Leistungsfall. Transparenz bei Fristen und Unterlagen reduziert Rückfragen.

Leistungsdauer & Endalter: Beide Parameter sollten zur individuellen Laufbahn passen. Die Monatsrente der Loss-of-Licence/Loss-of-License lässt sich darauf ausrichten.

Monatsrente, Leistungsdauer & Endalter

Leistungshöhe sinnvoll herleiten

Die Rentenhöhe ergibt sich aus Einkommen, Fixkosten (Miete, Finanzierung, Unterhalt), verfügbaren Reserven und der geplanten Leistungsdauer bis zum definierten Endalter. Damit bleibt die Absicherung für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten realitätsnah.

Dynamik schützt die Kaufkraft und kann sowohl Beitrag als auch Leistung regelmäßig anpassen. So bleibt die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) über Jahre tragfähig.

Budget & Transparenz: Wir kalkulieren nachvollziehbar, ohne starre Pauschalen – immer mit Blick auf den tatsächlichen Bedarf statt abstrakter Durchschnittswerte.

Leistungsbeispiele

Wie die Leistung in der Praxis greift

Beispiel 1 (Psyche): Nach fachärztlicher Diagnose und flugärztlicher Beurteilung wird die Flugdienstuntauglichkeit bescheidet.
Die Loss-of-Licence/Loss-of-License zahlt die Monatsrente rückwirkend ab Beginn, wenn die Untauglichkeit länger als sechs Monate besteht – und weiter gemäß Leistungsdauer/Endalter.

Beispiel 2 (Augen/Neurologie):
Wird aufgrund anhaltender Grenzwert‑Unterschreitung oder neurologischer Risiken das Medical Klasse 1 nicht erteilt, entsteht über den Bescheid der lizenzrechtliche Trigger. Die laufende Zahlung deckt Fixkosten planbar ab.

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Hubschrauberpiloten - Helikopterpiloten Loss-of-License Versicherung Einmalzahlung vs Monatsrente Risiken und Klarheit

Monatsrente statt Einmalbetrag – Leistung verlässlich nutzen

Einmalzahlungen wirken verlockend, müssen aber über lange Zeiträume reichen und verlagern Zins‑/Inflations‑ sowie Langlebigkeitsrisiken auf Versicherte.
Weiterhin bestehen bei dieser Art der LoL-Versicherung oft gefährliche Ausschlüsse. wie z.B. Ausschlüsse psychischer oder nervöser Erkranlkungen oder unklare Prognosezeiträume (dauerhaft fluguntauglich anstatt sechs Monate).
Die Monatsrente der Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) passt zu laufenden Verpflichtungen und bleibt über Leistungsdauer und Endalter kalkulierbar.

Gerade für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten ist Planbarkeit entscheidend: Fixkosten, Verpflichtungen und Karrierephasen lassen sich so präzise abdecken – ohne Spekulation auf Renditen.

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Kurz zusammengefasst: Leistungen der Loss-of-Licence (Loss-of-License)

Auslöser & Leistung in einem Satz

Ärztlich/behördlich bestätigte Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical (Klasse 1)Monatsrente, bei Dauer rückwirkend ab Beginn (≥ 6 Monate).

Hinweis: Die Rentenhöhe leitet sich aus Einkommen, Fixkosten, Reserven, Leistungsdauer und Endalter ab – individuell für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten.

Worauf besonders zu achten ist

Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung · konsistente Regeln zu psychischen Erkrankungen · transparente Nachprüfung

Für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten ist die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License Versicherung) die passende Lösung beim Lizenzverlust durch Flugdienstuntauglichkeit:
klar definierter Auslöser, Monatsrente statt Einmalbetrag und nachvollziehbare Leistungsprüfung.

Warum diese Leistungsregelung überzeugt

Kernpunkte für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten

Klarer Auslöser

Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical (Klasse 1) – keine AU‑Definitionen, keine Fähigkeitenkataloge.

Planbare Monatsrente

Leistung rückwirkend ab Beginn bei Dauer (≥ 6 Monate) und fortlaufend gemäß Leistungsdauer/Endalter.

Klausel‑Qualität

Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung, konsistente Regelungen zu psychischen Erkrankungen, transparente Nachprüfung.

Bedarf statt Pauschale

Rentenhöhe orientiert sich an Einkommen, Fixkosten, Reserven, Leistungsdauer und Endalter.

FAQ für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten

Häufige Fragen zur Leistung der Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License)

Was löst die Leistung konkret aus?

Die ärztlich/behördlich bestätigte Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical (Tauglichkeitsklasse 1). Dieser lizenzrechtliche Bescheid ist der Auslöser für die Leistung der Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License).

Wie wird die Leistung gezahlt?

Als planbare Monatsrente. Besteht die Untauglichkeit länger als sechs Monate, erfolgt die Zahlung rückwirkend ab Beginn und dann fortlaufend gemäß Leistungsdauer und Endalter.

Wovon hängt die Rentenhöhe ab?

Von Einkommen, Fixkosten, vorhandenen Reserven, gewünschter Leistungsdauer und dem vereinbarten Endalter. Wir leiten die Absicherung gezielt aus Ihren Zahlen ab – ohne pauschale Beträge.

Welche Nachweise sind im Leistungsfall nötig?

Flugärztliche Unterlagen (z. B. Tauglichkeitszeugnis/Gutachten), relevante fachärztliche Befunde sowie – sofern vorhanden – der behördliche Bescheid zur Flugdienstuntauglichkeit.

Warum ist eine Monatsrente besser als ein Einmalbetrag?

Einmalzahlungen übertragen Inflations- und Langlebigkeitsrisiken auf Versicherte. Die Monatsrente deckt laufende Verpflichtungen realistisch ab und bleibt über Leistungsdauer/Endalter kalkulierbar.

Ist eine Grundfähigkeitsversicherung (GFV) mit AU-Klausel eine Alternative?

Für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten meist nicht: GFV/AU orientiert sich an Fähigkeitenkatalogen bzw. Arbeitsunfähigkeit und verfehlt den lizenzrechtlichen Trigger. Die LoL-Versicherung leistet genau beim Lizenzverlust.

Gibt es einen Verzicht auf Verweisung?

Ja – Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung ist ein Qualitätsmerkmal unserer Lösungen. Maßgeblich ist der Lizenzstatus, nicht eine theoretische andere Tätigkeit.

Wie starte ich die Leistungsprüfung bzw. ein Angebot?

Im Leistungsfall strukturieren wir die Nachweise gemeinsam. Für eine passgenaue Absicherung können Sie sofort ein

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