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Ursachen der Flugdienstuntauglichkeit – was Flugschüler wirklich trifft

Auslöser der Leistung ist stets der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 aus gesundheitlichen Gründen – also der behördlich oder flugärztlich festgestellte Lizenzverlust. Für Flugschüler bedeutet das: Wird das Class‑1‑Medical wegen eines medizinischen Befundes nicht erteilt, ausgesetzt oder entzogen, greift die passende LoL‑Absicherung (Loss‑of‑License).

Typische medizinische Gründe gliedern sich nach EASA‑MED in Bereiche wie Herz‑/Kreislauf (z. B. Hypertonie, Rhythmusstörungen), Neurologie (z. B. Epilepsie, ungeklärte Synkopen, Migräne mit Aura), Sehen/Farbsehen (Visus, Monokularsehen, schwere Augenkrankheiten), HNO & Gleichgewicht (Tinnitus, Hörverlust, Schwindel/vestibulär), Stoffwechsel (z. B. Diabetes mit medikamentöser Therapie), Atemwege (z. B. schweres Asthma), Onkologie sowie Medikamente/Substanzen (z. B. psychoaktive Substanzen). Bereits vorübergehende Befunde können eine vorläufige Untauglichkeit auslösen.

Wichtig für die Praxis: In Flugschülertarifen sind psychische Erkrankungen marktüblich ausgeschlossen. Nach Abschluss der Ausbildung werden sie in der Regel automatisch mit eingeschlossen. Wir beraten Sie so, dass der Übergang in den regulären Piloten‑Schutz nahtlos gelingt.

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Ursachen verstehen – sicher durch das Class‑1‑Medical

Herz‑/Kreislauf: Anhaltend hoher Blutdruck, relevante Rhythmusstörungen oder strukturelle Herzerkrankungen können die Flugtauglichkeit vorübergehend oder dauerhaft ausschließen.

Neurologie: Wiederholte Synkopen, epileptische Anfälle oder fortschreitende neurologische Störungen führen häufig zur Untauglichkeit.

HNO & Gleichgewicht: Chronischer Tinnitus, deutlicher Hörverlust, wiederkehrender Lage‑/Drehschwindel (vestibulär), perforiertes Trommelfell.

Vision: Unzureichende Sehschärfe, nicht korrigierbare Doppelbilder, gravierende Netzhaut‑/Hornhauterkrankungen oder Farbsehtest‑Nichtbestehen.

Stoffwechsel/Medikation: Insulinpflichtiger Diabetes, schwere Schilddrüsenerkrankungen; leistungsbeeinträchtigende Medikamente oder psychoaktive Substanzen.

Für Flugschüler gilt: Psychische Leiden sind im LoL‑Schutz während der Ausbildung ausgeschlossen, werden nach der Ausbildung in den regulären Tarifen automatisch mitversichert.

Was häufig zur Untauglichkeit führt

Flugdienstuntauglichkeit: typische Auslöser für Flugschüler

Kardiologie: neu diagnostizierte KHK, relevante Arrhythmien, hypertensive Krisen oder unklare Brustschmerzen – häufig vorläufige Untauglichkeit bis zur Abklärung.

Neurologie: Migräne mit Aura, unaufgeklärte Bewusstlosigkeit, epileptische Ereignisse; auch nach Erstabklärung oft OML/OSL‑Einschränkungen möglich.

HNO/ENT: Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, chronische Mittelohrprobleme, signifikanter Hörverlust. Ophthalmologie: Visus/Farbsehen nicht im Rahmen, entzündliche oder degenerative Augenerkrankungen.

Lizenzbezogener Leistungsauslöser

Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 – der Punkt, an dem Leistung greift

Die Loss‑of‑License Absicherung löst bei Flugdienstuntauglichkeit mit dokumentiertem Medical‑Verlust aus – nicht erst bei 50 % Berufsunfähigkeit. Für Flugschüler ist das entscheidend, denn der Berufseinstieg hängt am Class‑1‑Medical.

Nachweise im Leistungsfall: flugärztliche Unterlagen (Medical/Gutachten) und ggf. behördliche Bescheide. Wir strukturieren die Dokumente so, dass der lizenzbezogene Auslöser eindeutig belegt ist.

Hinweis Psyche: In der Flugschüler‑Police sind rein psychische Diagnosen vom Versicherungsschutz ausgenommen; nach Ausbildungsende werden sie automatisch mitversichert.

BU vs. LoL – kurz erklärt

Warum LoL für Flugschüler so wichtig ist

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei voraussichtlich dauerhafter Einschränkung (meist ≥ 50 %). Die LoL‑Klausel zahlt bereits beim lizenzbezogenen Ereignis: Flugdienstuntauglich & Medical verloren. Gerade in der Ausbildung ist dieser Unterschied existenziell.

Unsere Empfehlung für Flugschüler: eine Police – BU mit integrierter LoL‑Klausel. So sind Definition und Auslöser konsistent in einem Vertrag geregelt.

Leistungsbeginn: Sobald die Untauglichkeit länger als sechs Monate besteht/bestand, erfolgt die Zahlung rückwirkend ab Beginn der Fluguntauglichkeit.

Klausel‑Check für Flugschüler

Ausschlüsse, Nachprüfung, Endalter

Psychische Erkrankungen: während der Ausbildung ausgeschlossen, später eingeschlossen. Substanzen/Medikamente: Missbrauch, nicht indizierte Einnahme oder ungeeignete Medikamente können sowohl Medical als auch Leistung gefährden.

Nachprüfung & Verweisungen: Wir achten auf Verzicht auf abstrakte/konkrete Verweisung und klare Regeln zur Nachprüfung – wichtig bei schwankenden Befundverläufen (z. B. Neurologie, HNO).

Endalter: Für Flugschüler halten wir ein Endalter 50 oft für ausreichend (Tilgung Ausbildungsdarlehen). Höhere Endalter bis 65 sind selbstverständlich möglich.

Im Leistungsfall besser vorbereitet

Leistungszertifikat: erster Antrag kostenlos über Fachanwälte

Exklusiv für unsere Kunden: Mit dem Leistungszertifikat lassen wir den ersten Leistungsantrag im Schadenfall kostenlos über eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen.

Wichtig: Das Leistungszertifikat ist kein Bestandteil der Versicherung. Es ist ein zusätzlicher, kostenloser Service von FinanzService Weinand – speziell für Flugschüler, Piloten & Fluglotsen.

Ihr Vorteil: saubere Antragsunterlagen, klare medizinische Begründung (lizenzbezogener Trigger), strukturierter Ablauf – das spart Zeit und Nerven.

Flugschüler bei der Untersuchung für Tauglichkeitsklasse - Loss-of-License Versicherung

Checkliste: Ursachen & Do’s fürs Medical

Vor dem Erst‑Medical: Medikamentenliste prüfen (auch OTC), Schlaf/Erholung optimieren, Infekte auskurieren, Blutdruck/Blutzucker kontrollieren, Brillenpass/Augenbefunde mitbringen. Bei bekannten Themen (Migräne, Allergien, Tinnitus) frühzeitig ärztliche Befunde organisieren.

Nach einem Befund: Ruhe bewahren, Abklärung priorisieren (z. B. Kardiologie/Neurologie/HNO), alles schriftlich dokumentieren. Wir unterstützen Sie beim Aufbau der medizinischen Akte für den Leistungsfall.

Absicherung: Für Flugschüler empfehlen wir laufende Rente statt Einmalzahlung – planbar für Fixkosten. Später kann die Rente und das Endalter unkompliziert erhöht werden.

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Kurz & prägnant: Ursachen der Fluguntauglichkeit bei Flugschülern

Was den Lizenzverlust auslöst

Class‑1‑Medical nicht erteilt, ausgesetzt oder entzogen – z. B. durch Herz‑/Neuro‑Befunde, Sehen/Farbsehen, HNO/Balance, Stoffwechsel, Onkologie, ungeeignete Medikation.

Psychische Erkrankungen sind im Flugschüler‑Schutz ausgeschlossen, werden nach der Ausbildung automatisch mitversichert. Wir begleiten den Übergang in den regulären Piloten‑Tarif.

Unser Extra‑Service

Leistungszertifikat – erster Leistungsantrag kostenlos über Fachanwälte (kein Bestandteil der Versicherung).

BU mit integrierter Loss‑of‑Licenxce‑Klausel: eine Police, klarer Schutz beim Medical‑Verlust, rückwirkende Leistung nach > 6 Monaten Fluguntauglichkeit.

Auf den Punkt gebracht

Die wichtigsten Fakten für Flugschüler

Lizenzbezogener Trigger

Leistung bei Flugdienstuntauglichkeit mit Medical‑Verlust (Tauglichkeitsklasse 1) – nicht erst bei 50 % BU.

EASA‑MED Orientierung

Kardiologie, Neurologie, Vision, HNO, Stoffwechsel, Onkologie, Medikamente – dort entstehen die meisten Befunde.

Psyche (Ausbildung)

In Flugschüler‑Tarifen ausgeschlossen; nach der Ausbildung automatisch mitversichert – wir planen den Wechsel.

Leistungszertifikat

Erster Antrag kostenlos über Fachanwälte (Extra‑Service von FinanzService Weinand; kein Vertragsbestandteil).

FAQ für Flugschüler

Ursachen der Flugdienstuntauglichkeit – Fragen & Antworten

1) Welche medizinischen Ursachen führen bei Flugschülern am häufigsten zum Verlust des Medicals (Class 1)?

Typische Cluster sind Herz/Kreislauf (z. B. Hypertonie, Rhythmusstörungen), Neurologie (Epilepsie, ungeklärte Synkopen, Migräne mit Aura), Sehen/Farbsehen, HNO/vestibulär (Schwindel, signifikanter Hörverlust), Stoffwechsel (z. B. Diabetes mit Therapie), Atemwege (schweres Asthma), Onkologie sowie Medikamente/Substanzen. Bereits vorübergehende Befunde können eine vorläufige Untauglichkeit auslösen.

2) Was ist der Unterschied zwischen vorläufiger Untauglichkeit und endgültigem Lizenzverlust?

Bei unklaren oder therapiebedürftigen Befunden wird oft zunächst vorläufig grounded (ggf. mit OML/OSL‑Einschränkungen). Liegt eine bestätigte Flugdienstuntauglichkeit vor und der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 ist dokumentiert, gilt dies als lizenzbezogener Auslöser. Besteht die Untauglichkeit ≥ 6 Monate, zahlt die Police rückwirkend ab Beginn.

3) Zählt ein dauerhaft erhöhter Blutdruck (Hypertonie)?

Ja. Unkontrollierte Hypertonie oder hypertensive Krisen können zur Untauglichkeit führen. Mit stabiler Einstellung und fachärztlicher Freigabe ist eine Wiedererteilung des Medicals möglich – die Beurteilung liegt beim Fliegerarzt/Behörde.

4) Wie wirken sich neurologische Themen wie Migräne oder Bewusstlosigkeit aus?

Migräne mit Aura, epileptische Ereignisse oder ungeklärte Bewusstlosigkeit sind kritische Befunde. Üblich sind neurologische Abklärungen und symptomfreie Intervalle; bis zur Klärung droht häufig vorläufige Untauglichkeit.

5) Was gilt bei Sehschärfe, Farbsehen und HNO/Balance?

Unzureichender Visus, nicht korrigierbare Doppelbilder, Farbsehtest‑Nichtbestehen sowie vestibuläre Störungen (Schwindel) oder signifikanter Hörverlust können das Medical gefährden. Die Entscheidung erfolgt nach flugmedizinischen Mindestanforderungen.

6) Welche Rolle spielen Medikamente und Substanzen?

Bestimmte psychoaktive oder sedierende Medikamente, nicht indizierte Einnahmen oder Substanzmissbrauch sind problematisch. Medikamente stets vorab deklarieren; Änderungen können eine temporäre Untauglichkeit erforderlich machen.

7) Sind psychische Erkrankungen in der Flugschülerversicherung mitversichert?

In Tarifen für Flugschüler sind psychische Erkrankungen ausgeschlossen. Nach Abschluss der Ausbildung werden sie automatisch eingeschlossen. Die Absicherung knüpft an den lizenzbezogenen Auslöser an (Verlust Class‑1, Loss‑of‑Licence/License).

8) Welche Nachweise brauche ich im Leistungsfall – und wer hilft?

Erforderlich sind flugärztliche Unterlagen (Medical/Gutachten) und ggf. behördliche Bescheide. Unser Leistungszertifikat sorgt dafür, dass Fachanwälte den ersten Leistungsantrag kostenlos für Sie stellen. Wichtig: Das Zertifikat ist kein Vertragsbestandteil, sondern ein exklusiver, kostenloser Extra‑Service von FinanzService Weinand.

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