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Loss-of-Licence / Loss-of-License für Hubschrauberpiloten & Helikopterpiloten – Überblick

Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten benötigen eine speziell ausgerichtete Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License Versicherung), die exakt auf den lizenzrechtlichen Auslöser abzielt: die flugärztlich oder behördlich bestätigte Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical (Tauglichkeitsklasse 1). Unser Fokus liegt ausschließlich auf dieser Zielgruppe – ohne Umwege über generische Lösungen.

Die Leistung erfolgt als planbare Monatsrente. So lassen sich Fixkosten zuverlässig decken und die berufliche Neuorientierung strukturiert planen. Wichtig: Wir vermeiden unscharfe Trigger (z. B. AU‑Definitionen) und knüpfen konsequent an den Lizenzverlust an.

Für zusätzliche Tiefe verweisen wir auf die vertiefenden Seiten zu Leistung, Kosten und Ursachen der Flugdienstuntauglichkeit bei Hubschrauberpiloten.

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Leistungsauslöser & Zahlweise

Wann leistet die Loss-of-Licence / Loss-of-License?

Auslöser ist die ärztlich/behördlich bestätigte Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical (Tauglichkeitsklasse 1). Die Entscheidung basiert auf flugärztlichen Befunden bzw. einem behördlichen Bescheid – damit ist der Lizenzverlust eindeutig dokumentiert.

Die Leistung erfolgt als Monatsrente; besteht die Fluguntauglichkeit länger als sechs Monate, wird die Rente rückwirkend ab Beginn gezahlt. So entsteht finanzielle Planbarkeit, die zu laufenden Verpflichtungen passt.

Wichtig für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten: Wir arbeiten ohne unsichere Ersatzkriterien wie Arbeitsunfähigkeit oder Fähigkeitenkataloge. Entscheidend ist der lizenzrechtliche Trigger, nicht die abstrakte Leistungsfähigkeit.

Nachweisweg & Zeitachse

Vom Befund zur Rente in vier Schritten

1) Diagnose: Abklärung der Beschwerden, Erstbefunde und ggf. Einleitung von Therapieempfehlungen.

2) Befunde/Gutachten: Fachärztliche Unterlagen (z. B. Psycho-, HNO-, Augen-, Neuro-, Kardiologie/Orthopädie) sowie die flugärztliche Bewertung.

3) Bescheid: Flugdienstuntauglichkeit und Verlust des Medical (Klasse 1) werden behördlich oder flugärztlich festgestellt.

4) Antrag & Leistung: Auszahlung als planbare Monatsrente; bei >6 Monaten Fluguntauglichkeit rückwirkend ab Beginn. Transparente Nachprüfung und Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung sichern die Qualität.

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Ursachen & Lizenzbezug

Wenn das Medical nicht erteilt wird

Typische Auslöser für Flugdienstuntauglichkeit bei Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten liegen in den Bereichen Psyche, Herz‑Kreislauf, Augen, Neurologie und Orthopädie. Entscheidend ist stets die Frage, ob die Grenzwerte für die Tauglichkeitsklasse 1 erfüllt werden.

Wird das Medical Klasse 1 nicht (mehr) erteilt, führt dies regelmäßig zum Lizenzverlust. Genau hier setzt die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License Versicherung) an – sauber abgegrenzt von arbeitsunfähigkeits- oder fähigkeitsbasierten Modellen.

Abgrenzung in der Praxis

Warum GFV/AU und Summenmodelle nicht passen

Grundfähigkeitsversicherung (GFV) mit AU‑Klausel arbeitet mit Fähigkeitenkatalogen oder Arbeitsunfähigkeit als Trigger. Das trifft den lizenzrechtlichen Auslöser der Loss-of-Licence nicht. Zudem sind Zahlungen häufig zeitlich begrenzt und müssen regelmäßig neu belegt werden.

Summenversicherungen/Einmalzahlungen wirken günstig, können aber problematische Ausschlüsse (z. B. Psyche) enthalten und das Kündigungsrecht des Versicherers vorsehen. Außerdem verlagern sie Inflations- und Langlebigkeitsrisiken auf die versicherte Person – eine Monatsrente bietet hier deutlich mehr Planbarkeit.

Unsere Ausrichtung für Hubschrauberpiloten bleibt daher klar: Lizenzverlust als Trigger, Monatsrente als Leistung – ohne Umwege über AU‑Definitionen.

Klausel‑Check für Hubschrauber

Qualitätsmerkmale, die wirklich zählen

Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung: Keine Umdeutung auf andere Tätigkeiten – ausschlaggebend bleibt der Lizenzstatus. Das schafft Rechtssicherheit im Leistungsfall.

Psychische Erkrankungen: Konsistente Bedingungen ohne „Hintertüren“ sind wesentlich, da Psyche häufige Ursache für Flugdienstuntauglichkeit ist. Achte auf klare Definitionen und Nachweise.

Transparente Nachprüfung & stimmiges Endalter: Planbare Prozesse ohne „Stop‑and‑Go“. Optional hilft eine maßvolle Dynamik, Kaufkraft über lange Laufzeiten zu sichern.

Rentenhöhe & Planung

Monatsrente, Leistungsdauer & Endalter

Die Rentenhöhe richtet sich nach Einkommen, Fixkosten, verfügbaren Reserven sowie den Stellhebeln Leistungsdauer und Endalter. Ziel ist eine Abdeckung, die den tatsächlichen Bedarf trifft – weder zu knapp noch überteuert.

Eine optionale Dynamik hält Kaufkraft über lange Zeiträume stabil. So bleibt die LoL‑Versicherung (Loss-of-Licence Versicherung/Loss-of-License Versicherung) auch bei veränderten Lebensumständen wirksam.

Praxis & Unterlagen

Wie die Leistung greift – zwei typische Szenarien

Szenario 1 – Psychische Diagnose: Fachärztliche Erstdiagnose, Verlaufstherapie, flugärztliche Bewertung. Wird die Flugdienstuntauglichkeit festgestellt und das Medical Klasse 1 entzogen, beginnt die Monatsrente. Bei >6 Monaten Dauer erfolgt die Zahlung rückwirkend ab Beginn.

Szenario 2 – Augen/Neurologie: Grenzwerte werden dauerhaft nicht erfüllt (z. B. Gesichtsfeld/Sehschärfe, Anfallsrisiko). Nach Bescheid über den Lizenzverlust setzt die Rente ein – mit transparenter Nachprüfung gemäß Bedingungen.

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Hubschrauberpilot Monatsrente statt Einmalzahlung Loss-of-License Versicherung

Monatsrente statt Einmalbetrag – passgenau für Hubschrauber

Einmalzahlungen aus Summenversicherungen werden schnell aufgebraucht, verlagern Inflations- und Langlebigkeitsrisiken auf die versicherte Person und enthalten nicht selten psychischen Erkrankungen. Zudem kann in manchen Modellen ein Kündigungsrecht des Versicherers bestehen. Die Monatsrente der Loss-of-Licence Versicherung bildet laufende Verpflichtungen realitätsnah ab und bleibt steuerbar über Leistungsdauer, Endalter und optional Dynamik.

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Loss-of-Licence / Loss-of-License – das Wichtigste für Hubschrauberpiloten

Auslöser & Leistung

Flugdienstuntauglichkeit mit Medical (Klasse 1)Monatsrente, bei >6 Monaten rückwirkend ab Beginn.

Klar lizenzbezogen statt AU/Fähigkeitenkatalog. Geeignet für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten, die planbare Liquidität benötigen.

Hinweise

Qualität erkennen: Verzicht auf abstrakte & konkrete Verweisung, konsistente Psyche‑Regelungen, transparente Nachprüfung, stimmiges Endalter.

Abgrenzung zu Grundfähigkeitsversicherung (GFV) und Summenversicherung: keine zeitlichen Limits, keine riskanten Ausschlüsse – stattdessen passgenaue Rente bei lizenzrechtlichem Trigger.

Auf einen Blick

Die starken Punkte für Hubschrauberpiloten

Fokus Hubschrauber

Inhalte und Bedingungen speziell für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten – kein generischer Einheitsmix.

Eindeutiger Trigger

Flugdienstuntauglichkeit + Medical Klasse 1 als Auslöser – statt AU/Fähigkeitenkatalogen.

Qualität

Verzicht auf abstrakte & konkrete Verweisung, konsistente Psyche‑Regelungen, klare Nachprüfung.

Planbarkeit

Monatsrente, steuerbar über Leistungsdauer, Endalter und optionale Dynamik.

FAQ für Hubschrauberpiloten

Häufige Fragen zur Loss-of-Licence (Loss-of-License)

Was löst die Leistung aus?

Bei Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten löst die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License Versicherung) aus, wenn eine Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical (Tauglichkeitsklasse 1) vorliegt. Dieser lizenzrechtliche Trigger ist eindeutig und prüfbar – genau darauf ist die LoL-Versicherung ausgerichtet.

Gibt es eine Rückwirkung auf den Leistungsbeginn?

Ja. Besteht die Fluguntauglichkeit länger als sechs Monate, zahlt die Loss-of-Licence Versicherung die Monatsrente rückwirkend ab Beginn. So entsteht planbare Liquidität im Rahmen der Lizenzverlustversicherung.

Welche Nachweise werden benötigt?

fachärztliche Befunde/Gutachten, die flugärztliche Bewertung sowie – falls vorhanden – ein behördlicher Bescheid über Flugdienstuntauglichkeit und den Lizenzverlust (Medical Klasse 1). Diese Unterlagen belegen den Auslöser der LoL-Versicherung.

Warum Monatsrente statt Einmalbetrag?

Die Monatsrente passt zu laufenden Verpflichtungen und lässt sich über Leistungsdauer, Endalter und optionale Dynamik steuern. Einmal-/Summenmodelle der Summenversicherung verlagern Inflations- und Langlebigkeitsrisiken, können Ausschlüsse (z. B. Psyche) enthalten und sind für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten häufig unpassend.

Warum nicht Grundfähigkeitsversicherung (GFV) mit AU-Klausel?

Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) mit AU-Klausel nutzt Fähigkeitenkataloge bzw. Arbeitsunfähigkeit – das ist nicht der lizenzrechtliche Auslöser der Loss-of-Licence Versicherung: Flugdienstuntauglichkeit + Verlust des Medical. Zudem sind GFV/AU-Leistungen oft zeitlich befristet und damit für die Absicherung des Lizenzverlusts ungeeignet.

Wovon hängt die Rentenhöhe ab?

Die Rentenhöhe der Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License Versicherung) richtet sich nach Einkommen, Fixkosten, vorhandenen Reserven sowie den Stellhebeln Leistungsdauer, Endalter und optionaler Dynamik – maßgeschneidert für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten.

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