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Grundfähigkeitsversicherung (GFV) mit AU-Baustein ist für Hubschrauberpiloten ungeeignet

Für Hubschrauberpiloten und Helikopterpiloten ist das zentrale Risiko der lizenzbezogene Auslöser: der vollständige und dauerhafte Verlust der Flugtauglichkeit (Medical/Tauglichkeitsklasse 1). Unsere Loss-of-License (LoL) Versicherung ist genau darauf ausgerichtet. Modelle wie die Grundfähigkeitsversicherung – auch mit Arbeitsunfähigkeits-Baustein – orientieren sich dagegen an allgemeinen Fähigkeitentabellen und passen nicht zum fliegerischen Berufsalltag.

Wichtig für die Praxis: Fluguntauglichkeit entsteht häufig durch komplexe Ursachenketten. Entscheidend ist am Ende die flugärztliche/behördliche Entscheidung zum Lizenzverlust – nicht einzelne, katalogisierte Grundfähigkeiten. Genau diese Realität bildet die LoL-Versicherung ab.

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Hubschrauberpiloten: lizenzbezogener Auslöser

Warum Grundfähigkeitsversicherung am Bedarf vorbeigeht

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn zuvor definierte Grundfähigkeiten dauerhaft verloren gehen. Für Hubschrauberpiloten ist das am Bedarf vorbei: Maßgeblich ist der lizenzbezogene Auslöser (Medical/Klasse 1), nicht das Raster einzelner Fähigkeiten. Deshalb liefert die GFV keinen verlässlichen Schutz für den Fall der Flugdienstuntauglichkeit.

Dazu kommen häufig Ausschlüsse oder enge Regelungen – insbesondere bei psychischen Erkrankungen. Gerade in der Luftfahrt ist das ein kritischer Punkt: Wenn ausgerechnet häufige Auslöser der Fluguntauglichkeit nicht oder nur eingeschränkt abgesichert sind, entsteht eine gefährliche Lücke.

Arbeitsunfähigkeit in der GFV

AU-Baustein: maximal 24 Monate – zu wenig

Ein beliebtes Verkaufsargument der GFV ist der AU-Baustein (oft auch als „LoL-Baustein“ bezeichnet). Faktisch handelt es sich dabei um eine zeitlich befristete Leistung während einer längeren Krankschreibung. Über die gesamte Vertragslaufzeit sind diese Leistungen typischerweise auf maximal 24 Monate begrenzt – danach endet die Zahlung endgültig.

Für Hubschrauberpiloten ist das unzureichend: Ein lizenzbezogener Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 kann dauerhaft bestehen. Eine Lösung, die spätestens nach 24 Monaten kein Geld mehr liefert, deckt den Bedarf nicht ab. Genau hier setzt die LoL-Versicherung an – sie ist auf den lizenzbezogenen Ernstfall ausgerichtet.

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Nachweise & Praxis

Lizenzverlust realistisch abbilden

Die LoL-Versicherung orientiert sich an der flugärztlichen/behördlichen Beurteilung. Das reduziert Interpretationsspielräume und beschleunigt die Leistungsprüfung bei eindeutigem Lizenzverlust. Die Grundfähigkeitsversicherung arbeitet dagegen mit abstrakten Fähigkeitenlisten und zusätzlichen Nachweispflichten – das passt nicht zur fliegerischen Realität.

Außerdem bergen vertragliche Obliegenheiten, Wartezeiten und strenge Formalien in der GFV ein handfestes Risiko für Verzögerungen oder Ablehnungen. In Summe entsteht eine unsichere Anspruchslage – genau das, was Hubschrauberpiloten im Ernstfall nicht brauchen.

Kosten & Planbarkeit

GFV mit AU-Baustein: Laufzeitgrenzen statt Pilotenschutz

Die Grundfähigkeitsversicherung mit AU-Baustein wird oft als schnelle Hilfe beworben. In der Praxis bleibt sie für Hubschrauberpiloten und Helikopterpiloten jedoch zeitlich begrenzt: Die Arbeitsunfähigkeits-Leistung ist über die gesamte Vertragslaufzeit typischerweise auf maximal 24 Monate begrenzt. Besteht der lizenzbezogene Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 dauerhaft, endet die Zahlung trotzdem – eine Versorgungslücke ist vorprogrammiert.

Zudem richtet sich die GFV nicht am lizenzbezogenen Auslöser aus, sondern an abstrakten Grundfähigkeiten und zusätzlichen Nachweispflichten. Zusammen mit häufigen Ausschlüssen (z. B. psychische Erkrankungen) entsteht für Piloten keine verlässliche Planbarkeit – weder hinsichtlich Leistungsdauer noch hinsichtlich der tatsächlichen Anspruchswahrscheinlichkeit.

Leistungsgrenzen & Kaufkraftrisiko

GFV mit AU-Baustein: befristet und unsicher

Die Grundfähigkeitsversicherung mit AU-Baustein leistet bei längerer Krankschreibung, ist jedoch zeitlich limitiert: Über die gesamte Vertragslaufzeit sind AU-Zahlungen typischerweise auf maximal 24 Monate begrenzt. Besteht der lizenzbezogene Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 weiter, endet die Zahlung dennoch – es entsteht eine Versorgungslücke.

Darüber hinaus richtet sich die GFV nicht am lizenzbezogenen Auslöser aus, sondern an abstrakten Grundfähigkeiten und verlangt zusätzliche Nachweise. In Verbindung mit häufigen Ausschlüssen (z. B. psychische Erkrankungen) fehlt Planbarkeit – sowohl hinsichtlich der Leistungsdauer als auch der Anspruchswahrscheinlichkeit.

Hinweis: Ohne verlässliche Wertsicherung verlieren befristete Zahlungen bei längerer Dauer der Fluguntauglichkeit an Kaufkraft. Für Hubschrauberpiloten mit laufenden Fixkosten ist das besonders kritisch. Prüfen Sie Alternativen zur Einmalzahlung und setzen Sie auf laufende Rentenlösungen.

Zusammenfassung für Helikopterpiloten

Warum die GFV den Lizenzverlust nicht absichert

Die Grundfähigkeitsversicherung ist keine Lösung für das pilotenspezifische Risiko Lizenzverlust. Der AU-Baustein endet spätestens nach 24 Monaten, während der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 dauerhaft bestehen kann. Setzen Sie auf eine Loss-of-Licence Versicherung, die den lizenzbezogenen Auslöser eindeutig absichert.

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Hubschrauberpilot Loss-of-License Versicherung - Grundfähigkeitsversicherung ist keine Alternative

Einordnung für Hubschrauberpiloten

Vor Abschluss prüfen: Grundfähigkeitsversicherung ist nicht auf den lizenzbezogenen Auslöser ausgerichtet. Achten Sie auf Ausschlüsse (Psyche), Wartezeiten und strenge Nachweispflichten.

Planbarkeit zählt: Die 24‑Monate‑Grenze beim AU-Baustein sprechen gegen die GFV für Piloten. Besser ist eine passende Rentenhöhe mit laufender Zahlung.

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Hubschrauberpiloten: worauf es wirklich ankommt

Lizenzverlust realistisch absichern

Entscheidend ist der lizenzbezogene AuslöserMedical/Tauglichkeitsklasse 1.

Für Hubschrauberpiloten ist der lizenzbezogene Nachweis klar und praxistauglich. Grundfähigkeiten sind demgegenüber abstrakt und führen zu Unsicherheit in der Leistung.

Kosten, Inflation, Dauer

Grundfähigkeitsversicherungen mit sogenannten Loss-of-Licence Klauseln sind zeitlich begrenzt (Arbeitsunfähigkeitsklauseln und LoL-Klauseln auf max. 24 Monate).

Für Hubschrauberpiloten mit Fixkosten zählt Planbarkeit. Endliche Summen und Ausschlüsse (z. B. Psyche) bergen eine Versorgungslücke. Informieren Sie sich zu Beiträgen & Kosten und zur richtigen Zeitpunktwahl.

Auf den Punkt

GFV mit AU-Baustein: Die wichtigsten Nachteile für Hubschrauberpiloten

Unpassender Auslöser

Grundfähigkeitenlizenzbezogener Verlust (Medical/Klasse 1). Das Kernrisiko bleibt ungesichert.

AU nur 24 Monate

Arbeitsunfähigkeits-Leistung ist auf maximal 24 Monate begrenzt – für dauerhaften Lizenzverlust zu wenig.

Ausschlüsse (Psyche)

Psychische Erkrankungen sind oft ausgeschlossen oder eingeschränkt – ein zentrales Risiko in der Luftfahrt.

Leistungsdauer & Planbarkeit

AU-Leistung ist über die Vertragslaufzeit auf max. 24 Monate begrenzt; kein lizenzbezogener Auslöser und häufige Ausschlüsse (z. B. psychische Erkrankungen) – dadurch fehlende Planbarkeit für Hubschrauberpiloten.

Fragen & Antworten

FAQ zur Grundfähigkeitsversicherung mit AU-Baustein

1. Warum ist die Grundfähigkeitsversicherung mit AU-Baustein für Hubschrauberpiloten ungeeignet?

Weil sie nicht den lizenzbezogenen Auslöser absichert. Die Leistung orientiert sich an Katalogfähigkeiten und nicht am Verlust der Tauglichkeitsklasse 1.

2. Wie lange zahlt die AU-Leistung in der Grundfähigkeitsversicherung?

Die AU-Leistung ist über die gesamte Vertragslaufzeit auf maximal 24 Monate begrenzt – zu kurz für den dauerhaften Lizenzverlust.

3. Deckt die GFV psychische Erkrankungen ab?

In vielen Tarifen sind psychische Erkrankungen ausgeschlossen oder stark eingeschränkt – obwohl sie ein häufiger Auslöser für Fluguntauglichkeit sind.

4. Was bedeutet fehlende Planbarkeit für Hubschrauberpiloten?

Die AU-Leistung ist auf max. 24 Monate begrenzt, der lizenzbezogene Auslöser ist nicht abgebildet und es bestehen zusätzliche Nachweispflichten sowie häufige Ausschlüsse (z. B. psychische Erkrankungen). Dadurch ist im Ernstfall weder die Leistungsdauer noch die Anspruchswahrscheinlichkeit verlässlich planbar.

5. Welche Risiken entstehen durch das Kapital- und Kaufkraftrisiko?

Befristete Zahlungen oder endliche Summen verlieren durch Inflation und laufende Fixkosten schnell an Wert – die Versorgungslücke wächst.

6. Gibt es Alternativen zur Grundfähigkeitsversicherung mit AU-Baustein?

Ja, die Loss-of-Licence Versicherung leistet beim Verlust der Flugtauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen und ist speziell auf die Bedürfnisse von Hubschrauberpiloten zugeschnitten.

7. Was passiert, wenn die Flugtauglichkeit dauerhaft verloren geht?

Die GFV zahlt nach Ablauf der 24 Monate nicht mehr. Nur eine LoL-Versicherung sichert diesen Fall dauerhaft ab.

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