Fallbeispiele: Loss-of-Licence Versicherung für Hubschrauberpiloten & Helikopterpiloten
Praxisnah und realistisch: In diesen Fallbeispielen zeigen wir, wann die LoL-Versicherung (auch Loss-of-License Versicherung) leistet – immer dann, wenn die Fluguntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen festgestellt wird und damit der lizenzbezogene Auslöser greift: der Verlust des Medical bzw. der Tauglichkeitsklasse 1.
Der Fokus liegt auf Hubschrauber-Einsätzen: Gerade hier treffen Vibrationslasten, enge Arbeitsräume und spezielles Sensorik‑Profil (Gehör, Gleichgewicht, Augen) zusammen – und begünstigen typische Auslöser für Flugdienstuntauglichkeit.
Wichtig: Es zählt nicht das einzelne Symptom, sondern die flugärztliche/behördliche Feststellung, dass die Tauglichkeit dauerhaft nicht mehr gegeben ist. Die folgenden Beispiele helfen, die Leistungslogik zu verstehen – vom Nachweis bis zur sachgerechten Antragstellung.
Typische Auslöser – wann die LoL-Versicherung leistet
Fall 1: Vestibulär/Gleichgewicht – Nach mehreren Zwischenfällen in Schwebeflug und Seitwindlandungen wird eine persistierende vestibuläre Störung diagnostiziert. Der Fliegerarzt bescheinigt die Flugdienstuntauglichkeit, die Behörde entzieht das Medical Klasse 1. Der lizenzbezogene Auslöser ist erfüllt – die Loss-of-Licence Versicherung leistet.
Fall 2: Rücken/Wirbelsäule – Vibrations- und Rotationsbelastungen im Helikopter führen zu degenerativen Bandscheibenproblemen. Nach OP/Heilversuch bleibt eine Dauerbeeinträchtigung, die fliegerische Tauglichkeit wird dauerhaft verneint. Ergebnis: Lizenzverlust & Leistung aus der LoL-Versicherung.
Fall 3: Psyche – Anhaltende Belastungsreaktionen, später Depressionsdiagnose. Bei dauerhaftem Entzug des Medical greift der lizenzbezogene Auslöser; maßgeblich ist die flugärztliche/behördliche Entscheidung zur Untauglichkeit.
Vom Symptom zur Entscheidung: lizenzbezogener Auslöser
Für Helikopterpiloten ist entscheidend, dass nicht ein starrer Katalog, sondern die amtliche Feststellung der Fluguntauglichkeit zählt. Ob Gehör, Augen, Kreislauf, Neurologie oder psychische Erkrankungen – ausschlaggebend ist, dass die Tauglichkeitsklasse 1 dauerhaft nicht mehr erteilt werden kann.
Typische Einsatzprofile bringen besondere Belastungen mit sich. Unsere Fallbeispiele zeigen, wie diese in der Praxis zu einem Lizenzverlust führen können – und welche Nachweise im Leistungsfall tragfähig sind.
Die Loss-of-License Versicherung sichert das Berufseinkommen, wenn der lizenzbezogene Auslöser greift. Wir achten darauf, dass Ausschlüsse (z. B. in Bezug auf Psyche) transparent geregelt sind und die Bedingungen pilotengerecht formuliert sind.
Unser Ziel: klare Leistungsprüfung, zügiger Antrag und planbare Absicherung – speziell für Hubschrauberpiloten.
Verlust des Medical – wann Fluguntauglichkeit festgestellt wird
Augen/Sehen: z. B. progressive Hornhaut‑/Netzhautveränderungen oder Doppelbilder. Bleibt die Einschränkung trotz Therapie bestehen, wird die Tauglichkeitsklasse 1 dauerhaft nicht mehr erteilt – der lizenzbezogene Auslöser greift.
Hören/Gleichgewicht: chronische Tinnitus‑/Vestibularstörungen beeinträchtigen Ortung und Lagegefühl – kritisch im Schwebeflug und bei Außenlandungen. Wird Dauer‑Untauglichkeit festgestellt, leistet die Loss-of-Licence Versicherung.
Herz/Kreislauf & Neurologie: nach Ereignissen mit Rezidivrisiko (z. B. Rhythmusstörungen) kann die Behörde das Medical dauerhaft entziehen. Maßgeblich ist die offizielle Entscheidung, nicht die subjektive Einschätzung.
Vom Befund zum Bescheid – und zur Leistung
Dokumentation: Sammeln Sie fliegerärztliche Gutachten, behördliche Schreiben und relevante Befunde. Entscheidend ist der Nachweis der dauerhaften Untauglichkeit und der daraus folgende Lizenzverlust.
Antragstellung: Wir strukturieren die Unterlagen für eine klare Leistungsprüfung. Je eindeutiger der lizenzbezogene Auslöser dargestellt ist, desto schneller kann die Loss-of-License Versicherung leisten.
Nachprüfung: Sollte eine Wiedererlangung der Tauglichkeit realistisch werden, begleiten wir die kommunikative und medizinische Abstimmung – transparent, sachlich, pilotengerecht.
Bedingungen für Hubschrauberpiloten sauber prüfen
Ausschlüsse verstehen: In vielen Tarifen sind z. B. psychische Erkrankungen kritisch geregelt. Wir achten auf praxisnahe Formulierungen und klare Definitionen des lizenzbezogenen Auslösers.
Leistungsdauer & Endalter: Die Absicherungshöhe muss zu Profil und Fixkosten passen. Für Helikopterpiloten sind realistische Endalter und faire Nachprüfung zentral.
Transparenz: Ziel ist eine verlässliche Leistung, wenn der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 endgültig feststeht – mit nachvollziehbaren Nachweispflichten.
Loss-of-Licence für Helikopterpiloten: sicher, nachvollziehbar, pilotengerecht
Unser Anspruch ist eine klar definierte Leistung beim Lizenzverlust – ausgelöst durch die behördlich bestätigte Fluguntauglichkeit. So bleibt die Absicherung gerade in einsatzintensiven Profilen planbar.
Wir beraten zu Leistungshöhe, Leistungsdauer und Endalter und sinnvollen Zusatzoptionen, damit die Loss-of-License Versicherung zu Ihrer Lebens- und Einsatzrealität passt.
Jeder Fall ist individuell – die Fallbeispiele zeigen, worauf es im Ernstfall ankommt. Für Details erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot.
Fallbeispiele in Stichworten
Helikopterpilot: wiederkehrende Migräne mit Aura → Visus‑/Aufmerksamkeitsprobleme unter Einsatzstress → Fluguntauglichkeit bestätigt → Lizenzverlust → Leistung aus der LoL‑Versicherung.
Hubschrauberpilot: chronische Lendenwirbelsäulen‑Beschwerden → dauerhafte Einschränkung trotz Therapie → Medical Klasse 1 entzogen → lizenzbezogener Auslöser erfüllt.
Heli-Pilot: vestibuläre Dysfunktion nach Innenohrinfekt → Ausfallerscheinungen im Schwebeflug → Untauglichkeit auf Dauer → Loss‑of‑License greift.
Hubschrauberpilot: monookuläres Doppeltsehen nach Augen‑OP → fehlende fliegerische Mindestanforderungen → Tauglichkeitsklasse 1 dauerhaft nicht erteilbar → Leistung.
Fallorientiert beraten – Lizenzverlust richtig absichern
Unsere Beratung übersetzt medizinische Befunde in die Leistungslogik der Loss-of-Licence Versicherung. So wird aus einem diffusen „Was‑wäre‑wenn?“ ein klarer Handlungsplan – vom Nachweis bis zur Antragstellung.
Wir prüfen Auslöser, Ausschlüsse und Nachweispflichten und zeigen, wie Hubschrauberpiloten ihre berufliche Realität (Einsätze, Dienstmodelle, Fixkosten) passgenau absichern.
Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot zur Loss-of-License Versicherung – inklusive klarer Empfehlungen für Höhe und Dauer der Absicherung.
Kernpunkte: Fallbeispiele & Leistung auf einen Blick
Was löst die Leistung aus?
Die behördlich/fliegerärztlich bestätigte Fluguntauglichkeit mit Verlust des Medical (Tauglichkeitsklasse 1).Praxisrelevanz: Gerade bei Helikopterpiloten sind Gleichgewicht, Sehen, Hören und Rücken besonders kritisch.
Wichtig: Entscheidend ist der lizenzbezogene Auslöser – nicht die einzelne Diagnose.
Wie bereite ich den Leistungsfall vor?
Befunde bündeln, Fristen und Formvorgaben beachten, Antrag strukturiert stellen.Wir unterstützen bei Nachweisen und Antragsformulierung, damit die Loss-of-Licence Versicherung zügig prüfen kann.
Nutzug unseres Leistungszertifikats: Leistungsantrag kostenlos durch Fachanwalt stellen lassen.
Tipp: Frühzeitig beraten lassen – das senkt Rückfragen und beschleunigt die Entscheidung.
Warum LoL-Versicherung bei Lizenzverlust überzeugt
Spezialisierte Beratung
Seit 1992 auf Loss-of-Licence fokussiert: fallorientierte Analyse für Hubschrauberpiloten.
Ziel: passgenaue Bedingungen, klare Leistungsprüfung.
Pilotengerechte Bedingungen
Kritische Ausschlüsse (z. B. Psyche) im Blick, transparente Nachweispflichten.
Lizenzbezogener Auslöser klar definiert.
Praxisfälle statt Theorie
Fallbeispiele – realistisch und übertragbar.
Leistung bei Verlust des Medical nachvollziehbar aufbereitet.
Angebot in 24 Stunden
Individuelle Absicherung nach Profil, schnell und transparent.
Häufige Fragen zu Fallbeispielen & LoL-Versicherung
Wann leistet die Loss-of-Licence Versicherung konkret?
Immer wenn die Fluguntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen amtlich bestätigt wird und dadurch der lizenzbezogene Auslöser greift: der Verlust des Medical bzw. der Tauglichkeitsklasse 1. Die Fallbeispiele machen dies praxisnah deutlich.
Welche medizinischen Ursachen sind in den Fallbeispielen typisch?
Häufig genannt werden Augenerkrankungen, Hör- und Gleichgewichtsstörungen, Rückenleiden sowie psychische Erkrankungen. Entscheidend ist stets die dauerhafte Untauglichkeit – nicht die einzelne Diagnose. Vertiefung: Ursachen der Flugdienstuntauglichkeit.
Wie unterscheiden sich Fallbeispiele von abstrakten Ausschlusslisten?
Fallbeispiele zeigen den praktischen Ablauf: Vom ersten Befund über die fliegerärztliche Begutachtung bis zum Lizenzverlust. Das macht die Leistungslogik der LoL-Versicherung für Hubschrauberpiloten nachvollziehbar.
Warum sind Fallbeispiele für Helikopterpiloten besonders wichtig?
Im Hubschrauberflugbetrieb wirken spezielle Belastungen (z. B. Vibrationen, enge Cockpits, komplexe Sensorikanforderungen). Fallbeispiele helfen, diese Realität greifbar zu machen und zeigen, wie daraus eine flugärztliche Untauglichkeit entstehen kann.
Welche Nachweise sind im Leistungsfall entscheidend?
Zentral sind medizinische Befunde, flugärztliche Gutachten und behördliche Bescheide. Je klarer dokumentiert ist, dass die Tauglichkeitsklasse 1 dauerhaft nicht mehr erteilt werden kann, desto schneller leistet die Loss-of-Licence Versicherung.
Warum ist die laufende Rente praxisgerechter als eine Einmalzahlung oder eine Grundfähigkeitsversicherung mit LoL-Klausel?
Eine laufende Rentenzahlung deckt monatliche Fixkosten dauerhaft ab und ist an die Lebensrealität von Hubschrauberpiloten angepasst.
Einmalzahlungen bergen das Risiko schneller Aufzehrung und fehlender Planbarkeit und enthalten oft gefährliche Ausschlüsse und Klauseln.
Eine Grundfähigkeitsversicherung (GFV) mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel (LoL-Klausel / Loss-of-Licence Klausel) ist nicht ausreichend!
Aus diesen Verträgen wird über die gesamte Laufzeit maximal für 24 Monate eine Leistung gezahlt.
Regelmäßig dauert eine Fluguntauglichkeit bei Hubschrauberpiloten jedoch länger.
Bei der GFV mit LoL-Klausel wird die Leistung nach spätestens 24 Monaten eingestellt.