Gesetzliche Leistungen bei Flugdienstuntauglichkeit – verständlich erklärt
Bei Flugdienstuntauglichkeit und dem Verlust des Medical (Klasse 1) gibt es keinen eigenen gesetzlichen Anspruch, der speziell auf den Lizenzverlust abzielt. Gesetzliche Systeme wie Krankengeld und Erwerbsminderungsrente greifen nur unter allgemeinen Voraussetzungen – unabhängig davon, ob die Lizenz ruht oder entzogen wurde.
Krankengeld & Erwerbsminderungsrente – was wirklich abgesichert ist
Krankengeld ersetzt einen Teil des Nettoeinkommens und ist zeitlich begrenzt. Es hilft während der akuten Erkrankungsphase, ist aber nicht auf den Lizenzverlust zugeschnitten.
Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass die allgemeine Erwerbsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Allein die Flugdienstuntauglichkeit bzw. der Verlust des Medical reicht dafür in der Regel nicht aus.
Für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten entsteht dadurch eine Lücke: Die gesetzliche Absicherung ist allgemeingültig – die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) knüpft hingegen direkt am lizenzrechtlichen Auslöser an.
Lizenzverlust ist kein eigener gesetzlicher Auslöser
Weder Krankengeld noch Erwerbsminderungsrente zahlen automatisch, wenn das Medical wegfällt. Entscheidend sind allgemeine Kriterien wie Arbeitsunfähigkeit bzw. die verbliebene Stunden‑Leistungsfähigkeit – nicht der Status der Lizenz.
Die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) adressiert genau dieses Risiko: Auslöser ist die ärztlich/behördlich bestätigte Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust der Tauglichkeitsklasse 1. Die Leistung erfolgt als planbare Monatsrente und schließt die gesetzliche Lücke für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten.
Flugdienstuntauglichkeit + Verlust des Medical (Klasse 1)
Bei der Loss-of-Licence Versicherung ist der Trigger eindeutig: die Flugdienstuntauglichkeit und damit der Lizenzverlust durch flugärztliche oder behördliche Entscheidung. Für die gesetzliche Absicherung ist das nur indirekt relevant – dort zählen allgemeine Erwerbs‑Kriterien.
Gesetzliche Leistung vs. Loss-of-Licence
Krankengeld ist befristet und gedeckelt, die Erwerbsminderungsrente erfordert eine erhebliche Einschränkung der allgemeinen Leistungsfähigkeit. Die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) zahlt eine Monatsrente auf Basis des lizenzrechtlichen Auslösers und ist damit auf den fliegerischen Beruf zugeschnitten – insbesondere für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten.
Vom Befund zum Bescheid – und zur Leistung
Diagnose und erste Befunde/Gutachten markieren den Startpunkt. Es folgt die flugärztliche/behördliche Entscheidung über die Flugdienstuntauglichkeit (Verlust des Medical).
Mit dem Bescheid liegt der lizenzrechtliche Auslöser vor. Der Antrag auf die Loss-of-Licence Leistung ist dann schlank: Leistung als planbare Monatsrente, bei längerer Untauglichkeit rückwirkend ab Beginn (≥ 6 Monate).
Qualitätsmerkmal: Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung sowie transparente Nachprüfung.
Monatsrente, Leistungsdauer & Endalter
Die Höhe der Monatsrente richtet sich an Einkommen, Fixkosten, vorhandenen Reserven, gewünschter Leistungsdauer und dem Endalter aus. So entsteht eine Absicherung, die den Alltag realistisch trägt – ohne Einmalbetragsrisiken.
Warum GFV/AU und Summenmodelle nicht passen
Grundfähigkeits- oder AU-Klauseln orientieren sich an Fähigkeitenkatalogen bzw. Arbeitsunfähigkeit – das trifft den lizenzrechtlichen Auslöser nicht. Für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten bleibt damit die zentrale Lücke bestehen.
Summenversicherungen verlagern Langlebigkeits- und Inflationsrisiken auf Versicherte. Die Monatsrente der Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) ist planbar, nachvollziehbar und lässt sich an Laufbahn und Budget anpassen.
Gezielter Schutz beim Lizenzverlust – Einkommen planbar absichern
Die gesetzliche Absicherung deckt allgemeine Erwerbsrisiken ab, nicht den lizenzbezogenen Auslöser. Die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) leistet als Monatsrente, sobald die Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical (Klasse 1) ärztlich/behördlich bestätigt ist – passgenau für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten.
Anstatt pauschaler Einmalbeträge wird die Rentenhöhe aus Einkommen, Fixkosten, vorhandenen Reserven sowie der gewünschten Leistungsdauer und dem Endalter hergeleitet. Das hält die Liquidität kalkulierbar; klare Nachweise ersetzen Fähigkeitenkataloge, Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung sorgt für Transparenz.
Gesetzliche Leistung verständlich – Loss-of-Licence zielgenau
Kernpunkte
Krankengeld ist befristet und gedeckelt – Erwerbsminderungsrente setzt strenge Kriterien voraus.Der Lizenzverlust ist kein eigenständiger gesetzlicher Auslöser. Die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) zahlt bei Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical als planbare Monatsrente.
Hinweise
Rentenhöhe ohne starre Pauschalen: maßgeblich sind Einkommen, Fixkosten, Reserven, Leistungsdauer und Endalter.Wichtig für Hubschrauberpiloten/Helikopterpiloten: Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung, klare Nachweise und ein schlanker Antragsweg.
Gesetzliche Absicherung vs. Loss-of-Licence
Krankengeld
Zeitlich begrenzt und gedeckelt – hilft kurzfristig, ersetzt aber keine LoL‑Monatsrente.
Erwerbsminderung
Strenge Kriterien, allgemein definiert – nicht auf Lizenzverlust zugeschnitten.
Loss-of-Licence
Lizenzbezogener Auslöser – Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical; Leistung als Monatsrente.
Nachweise
Befunde/Gutachten → Bescheid → Antrag; transparente Nachprüfung, Verzicht auf Verweisung.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Absicherung & Loss-of-Licence
Gibt es eine gesetzliche Zahlung allein wegen Verlust des Medical (Klasse 1)?
Nein. Der Lizenzverlust ist kein eigener gesetzlicher Leistungsfall. Gesetzliche Systeme prüfen allgemeine Kriterien (z. B. Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit), unabhängig vom Lizenzstatus.
Wie lange zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld?
Krankengeld ist zeitlich begrenzt und für vorübergehende Phasen gedacht. Es dient der Überbrückung, ersetzt aber keine dauerhafte Einkommensabsicherung bei Lizenzverlust.
Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Nur wenn die allgemeine Erwerbsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist. Allein die Flugdienstuntauglichkeit bzw. der Verlust des Medical genügt in der Regel nicht.
Worin unterscheidet sich die Loss-of-Licence Versicherung (Loss-of-License) von der gesetzlichen Absicherung?
Die Loss-of-Licence Versicherung leistet bei Flugdienstuntauglichkeit mit Verlust des Medical – also bei einem lizenzbezogenen Auslöser – als planbare Monatsrente. Gesetzliche Leistungen sind allgemein definiert und nicht auf den Lizenzstatus zugeschnitten.
Was bedeutet „rückwirkend ab Beginn der Fluguntauglichkeit (≥ 6 Monate)“?
Besteht die Untauglichkeit über einen längeren Zeitraum, setzt die Zahlung ab dem Beginn der Flugdienstuntauglichkeit an – als Monatsrente. Dadurch werden Verzögerungen im Bescheidprozess ausgeglichen.
Welche Nachweise sind für den Leistungsantrag sinnvoll?
Befunde/Gutachten, flugärztliche Einschätzungen sowie der behördliche Bescheid zur Flugdienstuntauglichkeit. Damit ist der Auslöser eindeutig dokumentiert.
Wie wird die Rentenhöhe festgelegt?
Individuell – auf Basis von Einkommen, Fixkosten, vorhandenen Reserven, gewünschter Leistungsdauer und Endalter. So bleibt die Absicherung passgenau und tragfähig.
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