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Steuerliche Behandlung der LoL‑Rente – Ertragsanteil, Beispiele & Beiträge

LoL Versicherung Steuer: Eine privat abgeschlossene Rente aus der Loss-of-Licence Versicherung gilt ertragsteuerlich als abgekürzte Leibrente. Das bedeutet: versteuert wird nur der Ertragsanteil, nicht die volle Auszahlung.

Die Versteuerung LoL-Versicherung orientiert sich an der voraussichtlichen Laufzeit zwischen Leistungsbeginn und vereinbartem Endalter (z. B. 65). Den entsprechenden Prozentsatz entnimmt man der Tabelle des § 55 EStDV.

Beiträge einer privaten LoL-Versicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und sind nur innerhalb der Obergrenzen abziehbar. Wird die Absicherung als Basisrente gestaltet, gelten Schicht‑1‑Regeln (Beiträge besser absetzbar, dafür späterer Besteuerungsanteil der Rente).

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Steuern verstehen, Fehler vermeiden

LoL-Versicherung & Steuer – das Wesentliche auf den Punkt

Lizenzverlustversicherung mit laufender Rente wird wie eine BU‑Rente behandelt: maßgeblich ist der Ertragsanteil statt Vollversteuerung.

Die Loss-of-License Versicherung in einer Basisrente folgt anderen Regeln (Besteuerungsanteil); Beiträge sind hier regelmäßig besser absetzbar.

Einmalleistungen (z. B. aus Fluguntauglichkeitsversicherung) werden steuerlich anders eingeordnet als eine laufende LoL‑Rente – individuell prüfen.

Ertragsanteil nach § 55 EStDV

Laufzeit bestimmt den steuerpflichtigen Anteil

Beispielhafte Orientierung: 10 Jahre ≈ ca. 12 %, 20 Jahre ≈ ca. 21 %, 22 Jahre ≈ ca. 23 % Ertragsanteil – aus der amtlichen Tabelle ablesbar.

Für die Flugdienstunfähigkeits­versicherung können je nach Vertragsart andere Besteuerungsprinzipien greifen – Vertragsdokumente prüfen.

Steuer LoL Versicherung heißt praktisch: Den Tabellen‑Prozentsatz kennen, Unterlagen sauber dokumentieren, Nachweise vollständig halten.

Praxisbeispiel Ertragsanteil

Rechnung: 22 Jahre Laufzeit ⇒ ≈ 23 % steuerpflichtig

Start der Rente mit 43 Jahren, Endalter 65 → voraussichtliche Laufzeit 22 Jahre. Der Ertragsanteil liegt laut Tabelle bei rund 23 %.

Monatsrente 2.000 € ⇒ steuerpflichtig ca. 460 € pro Monat (= 5.520 € p. a.). Nur dieser Anteil geht in die Einkommensteuer, nicht die volle Rente.

Zusätzlich im Blick behalten: mögliche Beiträge zur Kranken‑/Pflegeversicherung je nach GKV/PKV‑Status.

Beiträge & Abzug

Vorsorgeaufwand, Basisrente & bAV im Vergleich

Private Beiträge zur LoL‑Versicherung sind als Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abziehbar; Obergrenzen beachten.

In der Basisrente (Rürup) sind Beiträge i. d. R. umfangreicher begünstigt; die Rente wird später mit Besteuerungsanteil versteuert.

Betriebliche Varianten (bAV) folgen eigenen Regeln; Leistungen können als Versorgungsbezüge gelten – genaue Prüfung erforderlich.

Begriffe sauber trennen

LoL‑Rente vs. Einmalleistung

Eine laufende Rente aus LoL‑Versicherung unterliegt dem Ertragsanteil. Eine Abfindung/Einmalzahlung wird steuerlich anders behandelt.

Zur Fluguntauglichkeitsversicherung ( Summenversicherung ) zählen typischerweise feste Einmalsummen – das ist nicht die BU‑basierte LoL‑Rente.

Für Angebote kalkulieren wir transparent mit Endaltern bis 65 – die Laufzeit steuert die Höhe des steuerpflichtigen Anteils.

Flugzeugführer Loss-of-License Versicherung

Steuerliche Einordnung der Loss-of-Licence / Loss-of-License Absicherung

LoL-Versicherung mit BU‑Rente ⇒ Ertragsanteilbesteuerung. Tabellen‑Prozentsatz ergibt sich aus der erwarteten Laufzeit bis zum Endalter.

Wird LoL in der Basisrente umgesetzt, gelten Schicht‑1‑Regeln: Beiträge breit absetzbar, Rente mit Besteuerungsanteil.

Bei der Versteuerung LoL-Versicherung lohnt sich eine Simulation im Vorfeld – insbesondere bei längeren Leistungsdauern.

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Ertragsanteil & Nachweise – was das Finanzamt sehen will

Ertragsanteil kurz erklärt

Laufzeit vom Leistungsbeginn bis Endalter bestimmt den Prozentsatz

Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig; er bleibt über die Laufzeit konstant, weil er zu Beginn nach Tabelle festgelegt wird.

Wichtige Unterlagen: Police, Nachträge, ärztliche Gutachten, Leistungsbescheide – vollständig und strukturiert ablegen.

Für die LoL Versicherung Steuer sind klare Datumsangaben (Leistungsbeginn, Endalter) essenziell.

Beiträge richtig einordnen

Vorsorgeaufwendungen, Basisrente und bAV unterscheiden

Private Beiträge zur Lizenzverlustversicherung wirken im Rahmen der Vorsorgehöchstbeträge.

In der Basisrente sind Beiträge regelmäßig umfangreicher absetzbar; später gilt der Besteuerungsanteil.

Je nach Status können Beiträge zur Kranken‑/Pflegeversicherung auf die Rente anfallen.

Auf einen Blick

Steuer‑Sheet zur LoL‑Rente

Ertragsanteil statt Volleinkünfte

Private LoL‑Rente ist eine abgekürzte Leibrente – besteuert wird nur der Ertragsanteil.

Versteuerung LoL-Versicherung orientiert sich an der Laufzeit.

Tabellenwert aus § 55 EStDV zu Beginn festlegen.

Laufzeit steuert Prozentsatz

10 Jahre ≈ ca. 12 %, 20 Jahre ≈ ca. 21 %, 22 Jahre ≈ ca. 23 %.

Endalter (z. B. 65) immer in der Police prüfen.

Flugdienstunfähigkeits­versicherung als Summenversicherung / Einmalzahlung kann abweichend sein.

Beiträge & Abzug

Private Beiträge = Vorsorgeaufwendungen mit Obergrenzen.

Basisrente: besser absetzbar, später Besteuerungsanteil.

bAV: eigene steuerliche Systematik.

Begriffe trennen

LoL‑RenteEinmalleistung.

Fluguntauglichkeits­versicherung kann Summenleistung oder laufende Rente sein.

Individuelle Prüfung spart Steuernachteile.

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FAQ

FAQ – Steuer & LoL‑Rente

Wie wird eine private LoL‑Rente steuerlich behandelt?

Sie gilt in der Regel als abgekürzte Leibrente: versteuert wird nur der Ertragsanteil. Maßgeblich ist die voraussichtliche Laufzeit von Leistungsbeginn bis zum vertraglichen Endalter (z. B. 65). Die Prozentzahl entnehmen Sie der Tabelle nach § 55 EStDV.

Wie bestimme ich den Ertragsanteil konkret?

Aus der Laufzeit: Beispiel 22 Jahre (Start 43, Ende 65) ⇒ rund 23 % steuerpflichtig. Bei 20 Jahren sind es ca. 21 %, bei 10 Jahren ca. 12 % – Werte dienen der Orientierung und werden aus der amtlichen Tabelle abgelesen.

Sind Beiträge zur Loss-of-Licence Absicherung absetzbar?

Private Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und sind nur innerhalb der Höchstbeträge abziehbar. Wird die Absicherung als Basisrente umgesetzt, greifen die Regeln der Schicht 1 (Beiträge meist besser absetzbar, spätere Rente mit Besteuerungsanteil).

Was ist der Unterschied zwischen LoL‑Rente und Einmalzahlung (z. B. Fluguntauglichkeitsversicherung)?

Die Lizenzverlustversicherung mit laufender Rente wird mit dem Ertragsanteil besteuert. Einmalzahlungen (häufig bei Fluguntauglichkeitsversicherung) werden steuerlich anders beurteilt – hier ist eine Einzelprüfung nötig.

Fallen Beiträge zur Kranken‑/Pflegeversicherung auf die LoL‑Rente an?

Das hängt vom Versicherungsstatus (GKV/PKV, Pflicht oder freiwillig) ab. In vielen Konstellationen können Beiträge anfallen – bitte individuell prüfen.

Wie wirkt sich eine Umsetzung in der Basisrente (Rürup) aus?

Beitragsseite: häufig bessere Absetzbarkeit. Leistungsseite: die Rente wird in der Leistungsphase mit dem Besteuerungsanteil des Erstbezugsjahres versteuert (nicht mit dem Ertragsanteil). Das unterscheidet sich von der privaten LoL‑Rente.

Kurzes Praxisbeispiel zur Versteuerung

LoL‑Rente 2.000 € monatlich, Leistungsbeginn 43, Endalter 65 ⇒ 22 Jahre Laufzeit ⇒ ≈ 23 % steuerpflichtig (= 460 € mtl., 5.520 € p. a.). Nur dieser Anteil geht in die Einkommensteuer ein. Weitere Einkünfte können die Steuerlast beeinflussen.

Welche Rolle spielen Flugdienstunfähigkeitsversicherung und Versteuerung LoL‑Versicherung im Vergleich?

Die LoL‑Versicherung (Rentenlösung) folgt der Ertragsanteilbesteuerung. Bei Flugdienstunfähigkeitsversicherung und Summenleistungen gelten oft andere Grundsätze. Für eine passgenaue Steuer‑Einordnung ist der Vertragstyp entscheidend.

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